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Kindergrundsicherung

Stichwort Kindergrundsicherung:

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag, der für alle Kinder- und Jugendliche gleich hoch ist und einem vom Elterneinkommen unabhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher fällt die Kindergrundsicherung aus.

Der Zugang zu den Leistungen soll vereinfacht und entbürokratisiert werden durch ein digitales Kinderchancenportal.

Die Umsetzung wird noch dauern, auch über die Höhe besteht noch keine Einigkeit.

Der VAMV Bundesverband ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung. Zusammen mit anderen Verbänden und renommierten Wissenschaftler*innen  fordert er eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unbürokratisch und aus einer Hand sichert.

„Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommens-schwachen Familien zugute kommt. Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen.“ VAMV-Pressemeldung v. 02.12.21

Weitere Infos Bündnis Kindergrundsicherung

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